Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2017 an den Rat der Gemeinde Metelen - 26.01.2017
Bürgerhaushalt 201616. Januar 2017

Die nachfolgenden Anträge wurden auf Basis der Haushaltsberatungen 2017 der UWG Metelen e.V. entwickelt und werden jeweils einzeln kurz erläutert.

1. Erweiterung des Untersuchungsbereichs für das integrierte Handlungskonzept der Gemeinde Metelen

Die UWG Metelen erkennt die Bemühungen um konzeptionelle Untermauerung der wichtigen Aspekte wie „Klimaschutz“ und „Einzelhandel“ an. Mit dem, im Haushaltsplanentwurf aufgeführten Integrierten Handlungskonzept soll nun der Brückenschlag über alle Konzeptionen geschlagen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein integriertes Handlungskonzept per Definition ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung ist und somit das strategische Instrument der Bauleitplanung darstellt. In Bezug auf die Vorstellungen der UWG greift das jedoch zu kurz, insbesondere die Felder Jugend, Bildung, Sport, Senioren, Infrastruktur, Ortsentwicklung und Marketing müssen ebenfalls behandelt werden. Hierzu muss entweder der Katalog des integrierten Handlungskonzeptes erweitert werden oder separate Untersuchungen durchgeführt werden. Antworten auf diese Fragen werden für die weitere strategische Arbeit in Politik und Verwaltung dringend benötigt.

Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt werden, die kostengünstigste und förderunschädlichste Variante zum integrierten Handlungskonzept zur eruieren, vorzustellen und umsetzen (lassen), die die Aspekte „Jugend, Bildung, Sport, Senioren, Infrastruktur, Ortsentwicklung und -marketing“ ebenfalls umfasst.


2. Personalentwicklungs- und fortbildungskonzept für die Bediensteten der Gemeindeverwaltung

In den vergangenen Jahren ist der Personalkörper der Gemeindeverwaltung kontinuierlich zurück gefahren worden. Auf diesen Fakt hat auch Bürgermeister Krabbe in seiner Haushaltsrede vom 12. Dezember 2016 deutlich gemacht hat. Ein weiterer Stellenabbau ist aus Sicht der UWG nicht sinnvoll! Er führt nur zur weiteren Verschlechterung des Service- und Dienstleistungsangebotes der Gemeindeverwaltung!

Eine Verwaltung ist aber auch der der Motor einer Gemeinde. Die UWG will einen leistungsfähigen Motor, der auf dem neusten Stand ist. Unserer Ansicht – und die deckt sich auch mit der der anderen Fraktionen bedarf es einer analytischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Personal und Organisation“! Es reicht nicht, nur zwei neue Auszubildende in das System nachzuschieben! Eine Ausarbeitung zur zukünftigen Personalentwicklung ist deshalb für uns unumgänglich, dies muss aber auch nur sinnvollerweise mit einer Konzeption zur Fort- und Weiterbildung denn wir können nicht nur die Mitarbeiter fordern, sondern wir müssen ihnen auch die Möglichkeit geben sich dahingehend weiter zu bilden. Dies geht nur Hand in Hand! Für die UWG stehen deshalb drei Aspekte der Personalentwicklung im Mittelpunkt:

- Die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung werden heute und in Zukunft den an sie gestellten Anforderungen gerecht und halten mit den Veränderungsprozessen Schritt.

- Das Potenzial der Beschäftigten wird bei weitgehender Annäherung zwischen persönlichen Wünschen und organisatorischen Entwicklungszielen gefördert.
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- Eine gemeinsame und positive Grundhaltung der Beschäftigten in der Verwaltung wird gefestigt.

Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt werden, ein Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept zu erarbeiten. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind für 2017 im Haushalt einzustellen.


3. Gemeinsame Konzeption zu IT der Gemeinde Metelen unter Beteiligung der Zweckverbandskasse Altenberge

Funktionierende und sichere IT-Prozesse sind eine zentrale Grundlage für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Metelen. Der Tagesbetrieb ist zwingend auf die Integration von Verfahren und Abläufen, die sich auf IT stützen, angewiesen. Soll diese Aufgabe zeitnah erfüllt werden, ist die IT funktional aufzubauen und anschließend zu sichern und bedarfsgerecht zu erhalten. Dabei darf die Umsetzbarkeit des IT-Architekturmodells nicht von Zufällen abhängig sein, sie ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug! Über Jahre hat eine nachhaltige Entwicklung der IT-Infrastruktur und der IT-Dienste wegen fehlender Mittel nur nachrangig stattgefunden. Dies gilt es zu ändern! In diesem Zusammenhang muss auch die Gemeinde Metelen sich der zukünftigen Herausforderungen im IT-Bereich stellen und den Wandel aktiv mitgestalten.

Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister der Gemeinde Metelen muss ein Konzept erarbeitet werden, wie die IT-Infrastruktur der Gemeindeverwaltung und der Außenstellen mittel- und langfristig funktional und bedarfsgerecht aufgebaut werden kann. Hierzu soll insbesondere das Know-How der Zweckverbandskasse hinsichtlich der strategischen Ausrichtung unserer IT-Landschaft genutzt werden. Es muss ebenfalls geprüft werden, inwieweit hieraus auch ein Projekt im Rahmen von D-NRW AÖR entstehen könnte.

Natürlich entsteht durch neue technische Möglichkeiten auch neuer Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeiter. Dieser ist bei den Planungen ebenfalls direkt mit zu berücksichtigen.

Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt werden, zusammen mit der Zweckverbandskasse bzw. d-NRW eine Planung zu erarbeiten, wie die IT-Entwicklung bei der Gemeinde Metelen optimiert werden kann


4. Senkung der Schülerbeförderungskosten

Jeder Schüler, der von außerhalb mit dem Bus zur St.-Vitus-Grundschule gefahren wird erzeugt Kosten in Höhe von 2.480 € pro Jahr. Die Kosten sind für uns unverhältnismäßig hoch. Im Rahmen der Erarbeitung des Schulwegkonzeptes für den neuen Standort der St.-Vitus-Grundschule müssen hier Lösungen gefunden werden, um die Kosten zu minimieren. Zum Vergleich: Das Schulweg-Jahresticket des ZVM für den Bereich „Gesamtes Münsterland“ kostet 2.364 €.

Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt werden, zusammen mit der St.-Vitus-Grundschule und dem Fuhrunternehmer im Rahmen der Schulwegbetrachtungen die Schülerbeförderungskosten deutlich zu senken. Der Rat der Gemeinde Metelen ist laufend über den Sachstand zu informieren.


5. Neue Heizungsanlage für das Bürgerhaus

In 2017 ist die Umrüstung auf eine neue Heizungsanlage geplant. Bevor Mittel für eine konventionelle Heizungsanlage verausgabt werden fordert die UWG erst einmal zu prüfen, ob die Anschaffung eines Blockheizkraftwerkes möglicherweise eine Alternative zur neuen Heizungsanlage sein könnte? Bei einem Gesamtverbrauch von 63.000 kWhel und 335.000 kWhWärme ist diese Option zu prüfen. Hierdurch könnte man das Bürgerhaus und auch möglicherweise das Verwaltungsgebäude auch autark (ohne Stromnetz) betreiben! Die geforderte Prüfung kann durch den neu einzustellenden Klimamanager der Gemeinde Metelen erfolgen.

Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt werden, zu prüfen, ob die Installation eines Blockheizkraftwerkes als Ersatz für die abgängige Heizung eine wirtschaftliche und ökologische Alternative darstellt.


6. Brückeninfrastruktur der Gemeinde Metelen

In 2016 wurden die Brücken im Gemeindegebiet überprüft. Der Zustand einiger Brücken im Gemeindegebiet ist teilweise besorgniserregend (z. B. Brücke Brinkwirts Erbe), in Einzelfällen wurden verkehrslenkende bzw. –begrenzende Maßnahmen notwendig um die Standsicherheit zu gewährleisten. Auch die gemeindlichen Brücken sind unerlässlich um den Außenbereich für Landwirtschaft und Tourismus zu erschließen. Deshalb müssen die Brückenbauwerke auch wieder instand gesetzt werden. Dies erfordert hohe finanzielle Aufwendungen.

Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt werden, die Ergebnisse der Brückenprüfung in einer der kommenden Sitzungsläufe vorzutragen und dies auch gleichzeitig mit einer Prioritätenliste zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zu verbinden.

Für die Unabhängigen Wählergemeinschaft Metelen e.V.

gez. Ansgar Stening
Fraktionsvorsitzender


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